Digitale
Barriere­freiheit
wird Pflicht

Ab Juni 2025 fordert das BFSG barrierefreie digitale Lösungen.
Wir zeigen dir, wie du die Vorgaben erfüllst und durchstartest.

Digitale Barrierefreiheit als Pflicht und Chance für 2025

Was?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und andere digitale Produkte für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen.

Warum?
Das BFSG schreibt ab dem 28. Juni 2025 vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Ziel ist es, Chancengleichheit für alle Nutzer zu schaffen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Vorteile?
✓ Gesetzliche Sicherheit
✓ Bessere UX
✓ SEO-Vorteile
✓ Neue Zielgruppen
✓ Höhere Kundenzufriedenheit

So gehen wir vor:

Unser Inclusive-Design-Framework

Dekorative geometrische Form

Gemeinsam besprechen wir deinen Weg zur digitalen Barrierefreiheit.

dekorative geometrische form

Barrieren werden aufgedeckt und klare Maßnahmen definiert.

Geometrisches, dekoratives Designelement

Du erhältst eine detaillierte Analyse mit konkreten Maßnahmen und klaren Empfehlungen.

Dekorative geometrische Form

Gemeinsam planen wir die Umsetzung der Audit-Maßnahmen.

Dekorative geometrische Form

Vom UX/UI bis zur Entwicklung – wir realisieren barrierefreie Lösungen.

Dekorative geometrische Form

Zukunftssicherheit durch kontinuierliche Unterstützung garantiert.

Dein erster Schritt:
Kostenloses Erstgespräch anfragen

In unserem kostenlosen Erstgespräch stellen wir dir unser Accessibility Audit vor und besprechen gemeinsam, wie ein Audit für dein Unternehmen aussehen könnte. Wir definieren erste Schritte und klären, welche Maßnahmen nötig sind, um barrierefreie und gesetzeskonforme digitale Lösungen umzusetzen.

Diese Unternehmen setzen auf unsere Expertise

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Bitte Vorname ausfüllen Bitte gültigen Vorname angeben
Bitte Nachname ausfüllen Bitte gültigen Nachname angeben
Bitte E-Mail ausfüllen Bitte gültige E-Mail angeben
Bitte gültige Nachricht angeben
Pflichtfelder
Bitte zustimmen
Danke!

Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ab wann gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit?
    Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umsetzen. Dieses Gesetz setzt die Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) in nationales Recht um und verlangt barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen.
  • Was bedeutet digitale Barrierefreiheit genau?
    Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Webseiten, Apps und andere digitale Produkte für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar sind. Dies umfasst z. B. Screenreader-Kompatibilität, klare Navigation und kontrastreiche Designs.
  • Wer muss das Gesetz zur Barrierefreiheit einhalten?
    Die gesetzliche Pflicht betrifft alle Unternehmen, die in der EU digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören Anbieter von Webseiten, Online-Shops, Apps, Softwarelösungen, Cloud-Services, Plattformen sowie Kommunikations-, Bank-, Medien- und Personenbeförderungsdiensten. Kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) sind teilweise ausgenommen.
  • Welche Standards muss ich erfüllen?
    Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Diese enthalten klare Vorgaben für Design, Entwicklung und Nutzerfreundlichkeit.
  • Wie fange ich an, mein Produkt barrierefrei zu machen?
    Ein erster Schritt ist unser kostenloser Quick-Check: Wir analysieren, wo dein Produkt aktuell steht, identifizieren Schwachstellen und erstellen eine individuelle Strategie zur Umsetzung.
  • Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?
    Unternehmen riskieren rechtliche Konsequenzen, Strafen und potenziellen Verlust von Marktanteilen,
    da barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zunehmend nachgefragt werden.